Deskriptoren: missbräuchliche Klausel; Verbraucherverträge; dispositives Recht.
Normen: Art 1 RL 93/13 , Art 3 RL 93/13 , Art 6 RL 93/13 , Art 7 RL 93/13
Eine Klausel, die Inhalt eines zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossenen aleatorischen Vertrags ist, wie beispielsweise Aktienleasingverträgen, kann als missbräuchlich anzusehen sein, wenn unter Berücksichtigung der den Abschluss des betreffenden Vertrags begleitenden Umstände und ausgehend vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgestellt wird, dass diese Klausel im Laufe der Erfüllung dieses Vertrags ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursachen kann, und zwar auch dann, wenn dieses Missverhältnis nur unter bestimmten Umständen eintreten oder die Klausel unter anderen Umständen sogar dem Verbraucher zugutekommen könnte.