EuGH, 22.06.2021, C-439/19
Verkehrsdelikte sind Straftaten iSd Art 10 DSGVO
Informationen über straßenverkehrsrelevante Strafpunkte eines Fahrzeugführers stellen personenbezogene
Daten dar, weshalb ihre Übermittlung grundsätzlich eine Verarbeitung iSd DSGVO ist. Verkehrsverstöße fallen zudem unter den Begriff „Straftaten“ im Sinne der DSGVO (Art 10). Eine Verpflichtung der lettischen Direktion für Verkehrssicherheit, Daten über Strafpunkte, die gegen Fahrzeugführer wegen Verkehrsverstößen verhängt wurden, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ohne dass die Person, die den Zugang beantragt, ein besonderes Interesse am Erhalt dieser Daten nachzuweisen hat, ist nach der DSGVO nicht gerechtfertigt, wenngleich die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit eine Aufgabe ist, die im öffentlichen Interesse liegt.