OGH, 26.11.2020, 4 Ob 175/20v
Behauptungs-/Beweislast bei Urheberrechtsverletzungen
Nicht der Urheber hat zu behaupten und zu beweisen, dass dem Verletzer keine Werknutzungsrechte zustehen, sondern der Verletzer hat nachzuweisen, dass ihm (zumindest) eine Werknutzungsbewilligung eingeräumt wurde.