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Das Recht am eigenen Bild aus strafrechtlicher Perspektive

AufsätzeMMag. Thomas FlörlZIIR 2021, 168 Heft 2 v. 1.5.2021

Aufgrund der Ausstattung von Smartphones mit leistungsfähigen Kameras und Internetzugang ist das Anfertigen und Veröffentlichen von Personenbildnissen einfacher denn je. Wer unbefugt das Abbild eines Menschen veröffentlicht, verletzt dessen Persönlichkeitsrechte und hat mit zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

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