BGH, 21.07.2020, 5 StR 146/19
Identitätstäuschung bei eBay
Durch Vorlage einer Kopie oder durch elektronische Übersendung des Bildes eines echten Ausweises zur Identitätstäuschung (hier Anmeldung bei einer Auktionsplattform) kann ein Ausweispapier im Sinne von § 281 Abs 1 Satz 1 dStGB zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht werden.