OLG Köln, 19.06.2020, 6 U 263/19
juristischer Dokumentengenerator
Wenn mit bestimmten juristischen Fragen und Antworten juristische, vorgefertigte Textbausteine verknüpft und daraus insgesamt ein individuell, an die jeweiligen Fragen und Antworten angepasstes Rechtsdokument (insb Verträge) generiert wird, so liegt darin noch keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG.