Mit dem am 1. Jänner 2021 in Kraft getretenen Bundesgesetz BGBl I Nr 150/2020 hat Österreich die Richtlinie (EU) 2018/1808 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie, im Folgenden AVMDRl) in innerstaatliches Recht umgesetzt. Obwohl keine Verpflichtung dazu besteht, hat der österreichische Gesetzgeber die in der AVMDRl vorzufindenden Anregungen, Selbst- und Ko-Regulierung stärker in das innerstaatliche Rechtssystem zu integrieren, aufgegriffen. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf die diesbezüglichen Neuerungen im Recht der audiovisuellen Medien.