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Die zivilrechtliche Haftung der Geschäftsleitung für Datenschutzverstöße

AufsätzeAlexander Höller , Dr. Alexander WeberZIIR 2021, 30 Heft 1 v. 25.2.2021

Die Leitungsorgane einer Gesellschaft treffen vielfältige Verpflichtungen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, sei es zB aus dem Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- oder Insolvenzrecht, sei es aus spezifischen Rechtsvorschriften für das ausgeübte Gewerbe. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die haftungsrechtliche Situation in Bezug auf Datenschutzverstöße – eine Thematik, die auch immer mehr in den Fokus (verwaltungs-)gerichtlicher Entscheidungen rückt.

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