EuGH, 22.09.2020, C-727/18
regelmäßige Kurzzeitvermietung ist Dienstleistung iSd Dienstleistungs-RL
Eine nationale Regelung, die die regelmäßige Kurzzeitvermietung einer Wohnung an Personen, die sich nur vorübergehend in der betreffenden Gemeinde aufhalten, ohne dort einen Wohnsitz zu begründen, von einer Genehmigung abhängig macht, steht mit dem Unionsrecht in Einklang. Die Richtlinie 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist auf eine Regelung eines Mitgliedstaats über gewerblich oder privat ausgeübte Tätigkeiten der regelmäßigen Kurzzeitvermietung von möblierten Wohnungen an Personen, die sich lediglich vorübergehend in der betreffenden Gemeinde aufhalten, ohne dort einen Wohnsitz zu begründen, anwendbar; solche Tätigkeiten fallen somit unter den Begriff der „Dienstleistung“ iSd Art 4 Nr 1 RL 2006/123 .