Deskriptoren: Keyword Adverstising; Suchmaschinenwerbung; Schlüsselwörter für Internetsuchmaschine; Markenverletzung; Erkennbarkeit; Unterscheidungskraft; Taxicompany; Slogan.
Normen: § 10 Abs 1 MSchG, § 10a MSchG
Auch aus mehreren Wörtern zusammengesetzte Marken, insbesondere Werbeslogans (hier: „Driving Your Business“), sind nach denselben Kriterien zu beurteilen wie herkömmliche Wortmarken. Demzufolge ist ihre Schutztauglichkeit erst dann zu verneinen, wenn sie nur eine Aussage über die Ware oder Dienstleistung selbst enthalten, die sie beschreiben.