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EuGH: Zur Verfügbarkeit der Telefonnummer in Widerrufsbelehrung

JudikaturE-Commerce RechtClemens ThieleZIIR 2020, 336 Heft 3 v. 1.9.2020

Deskriptoren: Verbraucherschutz; Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts; Webshop; Pflicht des Unternehmers, ‚gegebenenfalls‘ seine Telefonnummer anzugeben; Widerrufsbelehrung; Kontaktmöglichkeit.

Normen: Art 6 Abs 1 lit c und h und Abs 4, Anhang I Teil A – Widerrufsrecht RL 2011/83/EU , §§ 312d Abs 1 Satz 1 BGB, Art 246a § 1 Abs 2 Satz 1 Nr 1 und Satz 2 EGBGB iVm Anlage 1 zum EGBGB, § 3 dUWG, § 4 Nr 11 dUWG

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