EGMR, 14.05.2020, 48534/10
EGMR, 14.05.2020, 19532/15
Berichterstattung vs Privatsphäre
Audiovisuelle Medien haben oft eine viel unmittelbarere und stärkere Wirkung als Printmedien (insb wenn Veröffentlichungen zur besten Sendezeit in einem beliebten Fernsehkanal ausgestrahlt werden), weshalb bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Veröffentlichungen auch zwischen diesen beiden Veröffentlichungsarten zu differenzieren ist. Ein Foto und weitere Informationen machen eine Identifizierung auch ohne Namensnennung durch den Zeitungsbeitrag möglich. Eine der Öffentlichkeit unbekannte Privatperson kann einen besonderen Schutz ihres Privatlebens beanspruchen, weshalb diesbezügliche Veröffentlichungen auch keinen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse leisten. Das Unterstellen eines moralisch verwerflichen Verhaltens ist ein schwerwiegender Eingriff, insb wenn es sich um ein heikles familiäres Thema handelt (und es auch um sensible Daten – Gesundheitsdaten – geht).