OGH, 30.03.2020, 4 Ob 32/20i
wesentliche Informationen iSd UWG, § 2
Fehlen Informationen nach § 2 Abs 4 – 6 UWG (insb EU-rechtliche Informationsanforderungen, wesentliche Eigenschaften/Merkmale des Produkts, Rücktrittsrecht usw) so bedarf es keiner Prüfung der Wesentlichkeit und/oder Spürbarkeit des Fehlens dieser Informationen, um eine UWG-widrigkeit festzustellen.