OGH, 22.01.2020, 9 ObA 120/19s
Ersatz eines ideellen Schadens nach DSGVO
Die rechtswidrige Verwendung eines GPS-Ortungssystems in Dienstfahrzeugen über sechs Monate hinweg und des damit verbundenen Eingriffs in den höchstpersönlichen Lebensbereich des Betroffenen (überwacht wurde nicht nur Arbeits- sondern auch Freizeitbewegungen), rechtfertigt einen Schadenersatz iHv EUR 2.400,00.