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ArbG Lübeck 20.6.2019, 1 Ca 538/19 – Ersatz eines ideellen Schadens nach DSGVO

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2020/38ZIIR 2020, 266 Heft 3 v. 1.9.2020

ArbG Lübeck, 20.06.2019, 1 Ca 538/19
Ersatz eines ideellen Schadens nach DSGVO

Für die zustimmungslose und nicht herabwürdigende Verwendung eines Fotos eines Mitarbeiters auf der FB-Fanpage des Arbeitgebers ist eine Entschädigung iSe ideellen Schadens iHv EUR 1.000.00 angemessen.

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