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Zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung

Kurznachrichten und -Beiträge - TagungsberichteKurzbeiträgeJessica WagnerZIIR 2020, 252 Heft 3 v. 1.9.2020

Außergewöhnliche Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Zur Bekämpfung der Corona-Krise wurden nach dem weitgehenden Herunterfahren der Wirtschaft sowie Gesellschaft („Lock-down“) laufend neue Maßnahmen gesetzt, um den exponentiellen Wachstum der Corona-Infektionen in der österreichischen Bevölkerung entgegenzuwirken („flatten the curve“). Neben zahlreichen Auflagen, wie einzuhaltenden Hygienemaßnahmen oder die 1-Meter-Abstandsregelung, wurde festgelegt, dass in bestimmten Bereichen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen ist.

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