Rückblick auf Teil 1 dieses Beitrags in Heft 1/2020: Im vorangegangen ersten Teil dieses Beitrags wurden die Ausgangslage bezüglich der Regelungen der verwaisten Werke, namentlich die Richtlinie 2012/28/EU und die dazugehörigen Umsetzungsnormen in Österreich und Deutschland (§ 56e öUrhG, §§ 61ff dUrhG) vorgestellt und einige Unterschiede bei der Umsetzung der Richtlinie näher erläutert. Im nun folgenden zweiten Teil sollen Gemeinsamkeiten bei der Umsetzung näher dargelegt werden. Auch wird ein kurzer Blick auf die technische Umsetzung geworfen, bevor die Verfasserin einige abschließende Bemerkungen macht.