Deskriptoren: Sepa-Lastschrift; SEPA; Zahlung per Lastschrift; Wohnsitzerfordernis; Zugänglichkeit von Zahlungen; Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Normen: Art 9 Abs 2 Verordnung (EU) Nr 260/2012
Art 9 Abs 2 der Verordnung (EU) Nr 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro ist dahin auszulegen, dass er einer Vertragsklausel wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die die Zahlung mittels einer Lastschrift, die auf Euro lautet und über das in der Europäischen Union bestehende Lastschriftverfahren vorgenommen wird (SEPA-Lastschrift), ausschließt, wenn der Zahler seinen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem der Zahlungsempfänger seinen Sitz hat.