Deskriptoren: Suchmaschinen; Auslistungsantrag; besondere Datenkategorien; Suchmaschinenbetreiber; Informationsfreiheit.
Normen: Art 7 GRC, Art 8 GRC, Art 11 GRC, Art 9 DSGVO, Art 10 DSGVO, Art 8 DS-RL
Die Bestimmungen von Art 8 Abs 1 und 5 der DS-Richtlinie sind dahin auszulegen, dass das darin enthaltene Verbot oder die darin enthaltenen Beschränkungen der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – vorbehaltlich der in dieser Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen – auch auf den Betreiber einer Suchmaschine als den für die Datenverarbeitung bei der Tätigkeit dieser Suchmaschine Verantwortlichen in seinem Verantwortungsbereich im Rahmen seiner Befugnisse und Möglichkeiten bei Gelegenheit einer Prüfung anwendbar sind, die der Suchmaschinenbetreiber auf Antrag der betroffenen Person unter Aufsicht der zuständigen nationalen Behörden vornimmt.