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OLG Brandenburg Urteil 15.10.2018, U 14/17 – Domainrecht: Haftung als Admin-C

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2019/56ZIIR 2019, 406 Heft 4 v. 1.11.2019

OLG Brandenburg, 15.10.2018, U 14/17
Domainrecht: Haftung als Admin-C

Eine domainrechtliche Haftung für den Admin-C ergibt sich nicht alleine aus seiner Stellung als Admin-C. Selbst wenn der Domaininhaber seinen Sitz im Ausland hat, kommt eine domainrechtliche Verantwortlichkeit des Admin-C nur dann in Betracht, wenn ihm ein gefahrerhöhendes Verhalten vorgeworfen werden kann.

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