OLG Oldenburg, 12.07.2018, 6 W 45/18
Unterlassungspflicht auch gegenüber Suchmaschinen
Eine Verpflichtung zur Unterlassung beinhaltet auch die Abrufbarkeit des zu unterlassenden Verhaltens über häufig genutzte Suchmaschinen im Internet auszuschließen, indem der Verpflichtete auf diese entsprechend einwirkt, um Verstöße zu entfernen.