Deskriptoren: Klarnamen; Meinungsäußerungsfreiheit; Anonymität.
Normen: Art 5 Abs 1 GG, Art 10 EMRK
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sich als Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob und wann sowie innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden.