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EuGH Urteil 19.12.2018, C-572/17 – Lagerung als Indiz für eine Verbreitungshandlung

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2019/37ZIIR 2019, 272 Heft 3 v. 1.9.2019

EuGH, 19.12.2018, C-572/17
Lagerung als Indiz für eine Verbreitungshandlung

Die bloße Lagerung von urheberrechtswidrigem Material kann als vorgelagerte Verbreitungshandlung nur dann angesehen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass dieses Material tatsächlich dazu bestimmt

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