Neben dem Schutz personenbezogener Daten treibt die Europäische Union die Entwicklung eines europäischen Datenmarktes, also des freien Marktes nicht personenbezogener Daten, voran. Nach mehreren konzeptuellen Papieren1 wurde es nun legistisch ernst: Mit der Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten2 (VO EU 2018/1807, im Folgenden „die Verordnung“) trägt die Europäische Union in ihrer Gesetzgebung den Umständen einer zunehmend datengesteuerten Wirtschaft Rechnung, deren Voraussetzung ein freier Fluss von Daten ist. Damit schreitet die Etablierung des freien Datenverkehrs als fünfte europäische Grundfreiheit weiter fort.3 Die Verordnung wurde von der Kommission am 13. September 2017 vorgeschlagen und nach einem raschen Gesetzgebungsverfahren am 14. November 2018 beschlossen. Sie trat am 18. Dezember 2018 in Kraft und gilt ab dem 28. Mai 2019.