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Betriebsrat als Teil des Verantwortlichen

Kurznachrichten und -Beiträge - TagungsberichteKurzbeiträgeMelanie Hörtnagl-DonnerZIIR 2019, 253 Heft 3 v. 1.9.2019

1. Ausgangslage

Die Aufsichtsbehörden in Deutschland diskutieren gegenwärtig die Rolle des Betriebsrats, um ihn als Verantwortlichen iSd Art 4 Z 7 DSGVO zu identifizieren, da der Betriebsrat personenbezogene Beschäftigtendaten weisungs- und kontrollfrei vom Arbeitgeber verarbeitet. Es stellt sich daher die Frage, ob er aufgrund dieser Eigenverantwortlichkeit die Rolle des Verantwortlichen gemäß Art 4 Abs 1 Z 7 DSGVO einnimmt und somit die vollen Pflichten der DSGVO trägt, einschließlich des Risikos, wegen eigener Datenschutzverstöße Bußgelder zahlen zu müssen.

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