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OGH: Mieterkündigung per Email ist unwirksam

JudikaturE-Commerce RechtZIIR 2017, 419 Heft 4 v. 1.11.2017

Deskriptoren: Elektronische Signatur; Schriftlichkeit; Email-Kündigung.

Normen: § 33 Abs 1 MRG, § 886 ABGB, § 4 Abs 1 SigG

Das Gebot der Schriftlichkeit bedeutet im Allgemeinen „Unterschriftlichkeit“, es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich eine Ausnahme vor.

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