Die Kontrolle von Versammlungen und Gegendemonstrationen oder geplanten Störaktionen gehören zum täglichen Brot polizeilicher Arbeit. Das ist eine herausfordernde Angelegenheit, denn es soll vom Staat und seinen Organen sowohl für die Proponenten als auch die Opponenten eine grundrechtskonforme Vorgangsweise gewählt werden. Unter anderem wird in der polizeilichen Praxis mit der Erlassung von Platzverboten zum Schutz vor Versammlungen vorgegangen, der der Verfassungsgerichtshof im Einzelfall auch entgegengetreten ist. Am Beispiel einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung analysiert der Beitrag die polizeiliche Praxis aus sicherheitspolizeilicher und versammlungsrechtlicher Sicht und zeigt deren dogmatische Inkonsistenzen auf. Im Zuge dessen wird auch die Verfassungskonformität des § 36 Abs 1 SPG hinterfragt.