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Kostentragung und Verwaltungsgerichtsbarkeit**Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung der Autorin wieder. Er wurde während ihrer Beschäftigung als Universitätsassistentin am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck verfasst und im Oktober 2016 abgeschlossen. Spätere Entwicklungen konnten nur noch vereinzelt berücksichtigt werden. Für kritische Durchsicht und wertvolle Anmerkungen danke ich Herrn Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl, Frau ao. Univ.-Prof. Dr. Lamiss Khakzadeh-Leiler, Frau Dr. Maria Bertel und Frau Dr. Teresa Sanader.

AbhandlungenClaudia DrexelZfV 2017/32ZfV 2017, 317 Heft 3 v. 16.10.2017

Das Kostenrecht im Verwaltungsverfahren ist - anders als etwa jenes der ZPO - vom Grundsatz der Kostenselbsttragung geprägt. Daran hat auch die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit nichts geändert, weil die Kostentragungsregelungen des AVG ins verwaltungsgerichtliche Verfahren übernommen wurden. Der Beitrag widmet sich dieser Übernahme mit Fokus auf die Frage, ob mit dem Übergang vom administrativen Instanzenzug zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit die grundrechtliche Beurteilung des Grundsatzes der Kostenselbsttragung im Verwaltungsverfahrensrecht anders oder zumindest differenzierter auszufallen hat.

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