Bei dem vorliegenden Band handelt es sich um die zweite, aktualisierte Auflage des Kurzkommentars zum Denkmalschutzrecht, den das Autorenteam Christoph Bazil (Leiter der Abteilung Denkmalschutz und Kunstrückgabeangelegenheiten im Bundeskanzleramt), Reinhard Binder-Krieglstein (Präsidialleiter der Verwaltungskanzlei der Volksanwaltschaft) und Nikolaus Kraft (Rechtsanwalt in Wien) erstmals im Jahr 2004 herausgebracht hat. Die Neuauflage des Bandes rechtfertigt dabei nicht nur die Absicht, die neue Literatur - zu nennen sind hier etwa die Beiträge von Erika Pieler und Ernst Ploil - und Judikatur zu ergänzen: Durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Kunst und Kultur (BGBl I 92/2013) erfuhr das Denkmalschutzgesetz (DMSG) seine erste bedeutendere Änderung seit 1999. Durch diese wurde der administrative Instanzenzug, der in Angelegenheiten der un mittelbaren Bundesverwaltung bis dahin vom Bundesdenkmalamt bzw Österreichischen Staatsarchiv zum Bundesminister geführt hat, abgeschafft und das Bundesverwaltungsgericht zur zuständigen Rechtsmittelinstanz erklärt. Zumal das DMSG durch die Novelle auch einige weitere, kleinere Änderungen erfuhr, stellte eine kommentierte Ausgabe des bereinigten Gesetzestextes ein Desiderat dar.