Die Rechtsetzungstechnik der Novellierung von Rechtsvorschriften, die in der Gesetzgebung vorherrschend ist (und im Bereich der Verordnungserlassung überwiegen dürfte), bringt es mit sich, dass sich die geltende Rechtslage nicht aus einem, sondern aus mehreren Rechtsakten (etwa der Stammfassung eines Gesetzes und den dazu ergangenen Novellen) ergibt. Das Bedürfnis nach rascher und zuverlässiger Information über die geltende Rechtslage hat zunächst Gesetzesausgaben in Buchform und später Rechtsdokumentationen auf elektronischer Basis entstehen lassen. In ihnen werden Rechtsvorschriften "konsolidiert", also in der Form wiedergegeben, dass die Novellen zu einer Rechtsvorschrift in diese zum Stand eines bestimmten Datums eingearbeitet sind.