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Darf der Bundespräsident den Abschluss eines Staatsvertrages aus politischen Gründen ablehnen?

AbhandlungenThomas Kröll**Der vorliegende Beitrag entspricht im Wesentlichen einem Unterkapitel eines Kapitels (II. A. und II. C. 3. c.) meiner noch nicht veröffentlichten Habilitationsschrift: Thomas Kröll, Geltung und absolute Nichtigkeit genereller Rechtsvorschriften in der österreichischen Rechtsordnung (2016, in Druck) 134 f und 193-204.ZfV 2016/27ZfV 2016, 267 Heft 3 v. 18.10.2016

Der Abschluss der Staatsverträge ist eine der von der Bundesverfassung dem Bundespräsidenten übertragenen den völkerrechtlichen Verkehr betreffenden Kompetenzen. Diese ist im Zusammenhang mit den sich in Vorbereitung befindlichen transatlantischen Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA und TTIP im Frühling 2016 - im Rahmen einer breiter angelegten Diskussion über die Kompetenzen des Staatsoberhauptes - zu einem Thema der Auseinandersetzung der Kandidatin und der Kandidaten im Wahlkampf um das Amt des Bundespräsidenten geworden.

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