Beim EU-Beihilfenrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das, nicht zuletzt infolge der extensiven Auslegung des Beihilfentatbestandes durch die Europäische Kommission und die europäischen Gerichte, gerade auch für die Verwaltung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Abgesehen von der klassischen Subventionsverwaltung weisen nämlich auch zahlreiche andere Materien des besonderen Verwaltungsrechts enge Berührungspunkte zum EU-Beihilfenrecht auf; so etwa das Ökostromgesetz und das Agrarmarketing. Außerdem ist gerade das EU-Sekundärrecht im Bereich der Beihilfen ständig im Fluss, wurden doch auf Grund der sog "State Aid Modernisation" zahlreiche Rechtsakte der Kommission in jüngerer Zeit neu erlassen oder zumindest überarbeitet.