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Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten**Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den der Verfasser am 16. November 2015 im Seminar "Lebendiges Verfassungsrecht" der Universität Graz gehalten hat.

AbhandlungenMarkus VašekZfV 2016/3ZfV 2016, 28 Heft 1 v. 29.3.2016

Die Aufhebung des § 40 VwGVG durch den Verfassungsgerichtshof im Sommer 2015 wirft im Wesentlichen vier Fragen auf: Welche Möglichkeiten hat der Gerichtshof, wenn die Verfassungswidrigkeit einer Regelung in der partiellen Untätigkeit des Gesetzgebers liegt? Welche Anforderungen werden durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes an eine Neuregelung der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten gestellt und wie haben die Verwaltungsgerichte in der Übergangszeit mit Verfahrenshilfeanträgen umzugehen? Lässt sich aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben auch ein Anspruch auf Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsbehörden begründen? Die Beantwortung dieser Fragen steht im Mittelpunkt des nachfolgenden Beitrages.

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