Das jüngst beschlossene Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz verwirklicht mit Verfassungsbestimmung eine neue, in der Bundesverfassung bisher so nicht vorgesehenen Form der Verpflichtung der Länder zur Ausübung von Kompetenzen. Gleichzeitig wird dem zuständigen BMLFUW ermöglicht, Landesgesetze durch Verordnung außer Kraft zu setzen. Dies wirft die Frage nach einer Gesamtänderung der Bundesverfassung auf. Davon abgesehen bestehen weitere Zweifel an der Bundesverfassungskonformität des Gesetzes.