Die vorliegende Habilitationsschrift charakterisiert der Autor (nicht unbescheiden) als "Versuch der Entwicklung eines Gesamtsystems der Selbstverwaltung als Typus der Verwaltung im demokratischen Verfassungsstaat" (S 3), namentlich aus dem Blickwinkel von Demokratie und Rechtsstaat. Sie "fokussiere" auf die nichtterritoriale Selbstverwaltung, wobei die Inhomogenität der beiden Formen der Selbstverwaltung betont wird. Mit seiner Arbeit beabsichtigt der Autor, eine "Analyse anhand der Orientierung an den Grundprinzipien" des B-VG zu leisten. Zugleich möchte er den "Grundgedanken der Selbstverwaltung" verdeutlichen, der in der "Frage nach den Funktionen der Selbstverwaltung in einem veränderten rechtlichen Umfeld und in der Rückbindung durch das Selbstverwaltungskonzept an die Verfassung" liege (S 10). Zentraler Punkt ist dabei die "Weiterentwicklung eines Verständnisses der Selbstverwaltung" (S 10); durch Rückgriff darauf lasse sich - nach Ansicht des Autors - auf "sämtliche Einzelfragen der Selbstverwaltung" eine Antwort geben. Mit Hilfe dieses Verständnisses will der Autor "formale Restriktionen", von denen sich in der österreichischen Dogmatik einige fänden, überwinden (S 10). Diese Ausführungen sind aus methodologischer Sicht nicht unproblematisch, sofern damit gemeint sein sollte, dass Rechtsfragen nicht aufgrund einschlägiger Verfassungsbestimmungen (Art 120a ff B-VG), sondern unter Rückgriff auf ein schwer identifizierbares "Verständnis der Selbstverwaltung" beantwortet werden sollen. Es ist dem Autor zugute zu halten, dass dieser Ankündigung keine Taten folgen, er seine Ergebnisse vielmehr unter Heranziehung der juristischen Interpretationsmethoden ableitet.