In der Auslegung der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung spielen Theorien, Maximen und Prinzipien eine Rolle, deren wechselseitiges Verhältnis fraglich ist und deren Berechtigung verschiedentlich bezweifelt wird. Der nachfolgende, auf den Vorwurf von Methodenfehlern antwortende Beitrag plädiert dafür, diese Theorien und Topoi nicht überzubewerten und an ihnen nur soweit festzuhalten, als sie sich als Konkretisierung der allgemeinen Interpretationsmethoden begreifen lassen.