Das Demokratiekonzept des B-VG lässt unterschiedliche Formen der Verwaltungsorganisation zu und anerkennt differenzierte Ausgestaltungen demokratischer Legitimation der Verwaltung. Eine demokratische Verwaltung wird damit auf unterschiedlichen Wegen erreicht, die in den Bereichen weisungsfreier Verwaltung, im Speziellen der Selbstverwaltung, über Formen persönlicher Legitimation auch die Partizipation Betroffener ermöglichen. Neben dem Organisationsrecht spielt dabei aber auch das Verfahrensrecht eine entscheidende Rolle.