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Europäische Unabhängigkeitserfordernisse und Verwaltungsgerichtsbarkeit**Vortrag bei der Tagung des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien "Auf dem Weg zu (mehr) Rechtsstaatlichkeit? - Veränderungen durch die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit" am 23. 10. 2014 in Wien.

AbhandlungenFriedrich SchochZfV 2015/2ZfV 2015, 5 Heft 1 v. 6.5.2015

Die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Grunderfordernis des modernen Verfassungsstaates. Auch die Menschenrechtskonvention und die Grundrechte-Charta enthalten normative Sicherungen der richterlichen Unabhängigkeit. Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wird europarechtlichen Mindeststandards gerecht, hätte die Abkoppelung der Verwaltungsgerichtsbarkeit von der Verwaltung aber konsequenter und überzeugender manifestieren können.

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