ElWOG 2010: § 7 Abs 1 Z 12 ("Endverbraucher", Begriff)
§ 7 Abs 1 Z 14 ("Entnehmer", Begriff; darunter fallen auch Betreiber von Pumpspeicherkraftwerken)
§ 52 Abs 1 erster Satz (Netznutzungsentgelt, Zweck) § 52 Abs 1 zweiter Satz (Entrichtung des Netznutzungsentgeltes von den Entnehmern; darunter fallen auch die nicht ausdrücklich angeführten Pumpspeicherkraftwerke; kein Verstoß gegen Art 18 B-VG, keine Verletzung des Vertrauensschutzes auf eine unverändert bleibende Tarifsituation im Hinblick auf frühere Investitionen)