BDG 1979: § 40 (Verwendungsänderung, einfache oder qualifizierte, Wertigkeit der Arbeitsplätze alt und neu als Vorfrage, Feststellungsbescheid)
BDG 1979: § 40 (Verwendungsänderung, einfache oder qualifizierte, Wertigkeit der Arbeitsplätze alt und neu als Vorfrage, Feststellungsbescheid)