VersG: § 6 (Versammlung; Untersagung; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder des öffentlichen Wohls; Prognoseentscheidung; realistische und nachvollziehbare Einschätzung im Sinne der garantierten Versammlungsfreiheit; Risiko von Auseinandersetzungen nicht allein ausschlaggebend)
Seite 140