AVG: § 58 Abs 1 (Bescheid, Formerfordernisse; Bezeichnung der bescheiderlassenden Behörde; Mindesterfordernisse eines Bescheids; Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde; Bescheid in Bauangelegenheit, Zuständigkeit des Bürgermeisters, keine Erkennbarkeit aus Kopf oder Spruch, wem die Erledigung zuzurechnen; Nichtakt, Nichtbescheid)
VwGH 28. 5. 2013, 2012/05/0207