AVG: § 67a Abs 1 Z 2 (Akt unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; dem Befehlsadressaten muss bei Nichtbefolgung einer Anordnung eine unverzüglich einsetzende physische Sanktion bevorstehen; hier: Entziehung einer Genehmigung nach AWG 2002 hat nicht durch verfahrensfreien Verwaltungsakt, sondern mittels Bescheid zu erfolgen)
VwGH 27. 6. 2013, 2011/07/0191