ZustellG: § 17 Abs 2 idF BGBl I 2008/5 (Hinterlegung, Verständigung des Empfängers, Hinterlegungsanzeige; Einlegen in die Abgabeeinrichtung oder Zurücklassen an der Abgabestelle, sofern dies nicht möglich, Anbringen an der Eingangstüre; Zurücklassen in frei zugänglichem Holzverschlag an der Abgabestelle erfüllt nicht die Anforderungen des § 17 Abs 2) PostmarktG: § 34 Abs 2 (Hausbriefkasten, Beschaffenheit)