VwGG: § 45 Abs 1 Z 4 (Wiederaufnahme; Voraussetzungen; Verletzung des Parteiengehörs und voraussichtlich anderslautende Entscheidung; fehlende Geltendmachung von Wiederaufnahmsgründen; keine Verpflichtung zur Einräumung des Parteiengehörs zum eigenen Vorbringen der Beschwerde)
VwGH 12. 6. 2013, 2013/04/0074