Krnt VeranstaltungsG 1997: § 5 Abs 3 (bewilligungspflichtige Veranstaltungen; Geldspielapparate; keine ausreichenden Erhebungen, ob Entscheidung über Gewinn und Verlust durch den Apparat selbst getroffen werden kann, noch, ob das Gerät an einen Server angeschlossen ist)
VwGH 21. 6. 2013, 2012/02/0122