StVO § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest; Verweigerung; keine Verpflichtung der Straßenaufsichtsorgane zu rechtlichen Aufklärungen; Befolgungspflicht auch bei Aufforderung auf "Privatgrund")
VwGH 21. 6. 2013, 2013/02/0068