StbG 1985: § 10 Abs 1 Z 1 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet seit mindestens 10 Jahren, davon zumindest fünf Jahre niedergelassen; Zurückziehung des Asylantrages im Berufungsstadium, Wegfall der im erstinstanzlichen Asylbescheid ausgesprochenen befristeten Aufenthaltsberechtigung)