StbG 1985: § 27 Abs 1 in der Stammfassung (Verlust der Staatsbürgerschaft, Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit aufgrund eines Antrages, einer Erklärung oder einer ausdrücklichen Zustimmung, sofern nicht vorher die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft bewilligt worden ist; "positive" Willenserklärung zum Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit; Beweiswürdigung über erforderliche bzw tatsächlich erfolgte Antragstellung auf Zuerkennung der fremden Staatsangehörigkeit; Verlusttatbestand auch bei Wiedererwerb einer ursprünglich automatisch erworbenen fremden Staatsangehörigkeit)