AlVG: § 24 Abs 1 (Widerruf der Zuerkennung von Arbeitslosengeld)
§ 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen; Bindung an den Spruch des Einkommensteuerbescheides)
§ 36 (Richtlinien über das Vorliegen einer Notlage; Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten bzw Lebensgefährten)